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BELEGUNGSORDNUNG

Der Jugendzeltplatz Chiemsee ist eine Einrichtung des Landkreises Traunstein. Er
wird Jugend- und Kindergruppen sowie Schulklassen zur Verfügung gestellt.
Betriebsträger des Jugendzeltplatzes ist der Kreisjugendring Traunstein im
Bayerischen Jugendring.
Das Zusammenleben einer großen Anzahl von Kindern und Jugendlichen auf dem
Zeltplatz sowie die kontinuierliche Belegung erfordert neben gegenseitiger
Rücksichtsnahme auch ein Mindestmaß an Regeln, die für alle verbindlich sind:

1. Der Jugendzeltplatz dient zur Jugendbildung, sportlicher Betätigung, spielpädagogischem Engagement und zur Erholung. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich so zu verhalten, dass sich andere Belegergruppen und Nachbarn durch Sie nicht gestört oder beeinträchtigt fühlen.

2. Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist einzuhalten. Ab 22.00 Uhr sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die Lärmstörungen verursachen. Auch außerhalb dieser Zeiten sollte der Lärm auf ein Mindestmaß reduziert werden z. B. beim Abspielen von Radio/CD etc. ist darauf zu achten, dass Störungen für Mitbenutzer und das natürliche Umfeld vermieden werden.

3. Mit den Gebäuden, den Einrichtungsgegenständen und den Grünanlagen ist schonend umzugehen. Bei Mehrfachbelegung ist im Umgang mit anderen Gruppen Rücksicht zu nehmen und sind Absprachen zu treffen.

4. Die Leitung und Betreuung der belegenden Gruppen/Schulklassen muss Personen obliegen, die über ausreichende Qualifizierung und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Gruppen verfügen. Die Aufsichtspflicht liegt stets bei den Gruppenverantwortlichen. Die Bestimmungen des Jugend- Infektions- und Gesundheitsschutzgesetzes sind zu befolgen.

5. Am Zeltplatz, in den Küchen, Sanitärräumen und den weiteren Räumlichkeiten ist Sauberkeit oberstes Gebot! Die Toiletten/Duschen und Waschräume sind täglich mehrmals zu reinigen. Bei Mehrfachbelegung wird der Putzplan in Absprache mit den Gruppen vom Zeltplatzwart/in festgelegt. Die Reinigung der Küchen obliegt den jeweiligen Benutzern. Hierbei sind die Hygienebestimmungen (Aushang in der Küche) einzuhalten!

6. Bei uns wird der Müll getrennt! Dazu die Anweisungen des Personals und den Aushang in der Küche beachten! Ohne Mülltrennung fallen für die Entsorgung zusätzliche Müllgebühren an. Bei Fragen wenden Sie sich an den/die Zeltplatzwart/in.

7. Das Zelten und Lagern außerhalb der ausgewiesenen Plätze ist nicht erlaubt.

8. Der Leitfaden für die Lagerfeuerstelle ist zu beachten (Aushang in der Küche). Das Beschaffen von Holz aus den umliegenden Wäldern für Lagerfeuerzwecke, Stand: 19.12.2008 ebenso wie das Fischen im See, Weiher oder Bach, ist verboten! Lagerfeuerholz ist zum Selbstkostenpreis auf dem Platz erhältlich.

9. Das Befahren des Jugendzeltplatzes mit Fahrzeugen jeder Art ist verboten. Für die Anfuhr von Zelten, Material, Lebensmitteln etc. und für Krankentransporte darf nur der Fahrweg zu den Gebäuden benutzt werden. Fahrzeuge dürfen nur an ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.

10. Den Anordnungen des Beauftragten des Kreisjugendrings ist Folge zu Leisten.

11. Bei Abwesenheit der Gruppen ist sicherzustellen, dass die allein genutzten Räumlichkeiten vor unbefugter Benutzung gesichert werden.

12. Da sich der Jugendzeltplatz im Landschaftsschutzgebiet befindet, ist das Baden am Chiemsee nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Der Schilfgürtel darf nicht betreten werden. Wir weisen darauf hin, dass die Nachtruhe ab 22.00 Uhr einzuhalten ist.

 

13. Bei Beendigung des Lagers ist/sind vor der Abreise a. Das Gelände (einschl. der Feuerstellen) gründlich zu säubern b. Das Brennholz an den Holzplatz zurückzubringen c. Die Toiletten und Waschräume hygienisch zu reinigen d. Alle sonstigen, benutzten Räume gründlich zu säubern und nass zu wischen e. Alle Gegenständige und Geräte in den Gebäuden wieder an den vorgesehenen Stellen unterzubringen.

14. Vor der Abreise der Gruppen ist der Jugendzeltplatz vom Beauftragten des Betriebsträgers zusammen mit dem/den verantwortlichen Leiter/innen der Belegungsgruppen abzunehmen.

15. Die genannten Regelungen sind verbindlich und Bestandteil des Belegungsvertrages.

Die Verantwortlichen des Kreisjugendrings Traunstein danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen, dass der Aufenthalt im Jugendzeltplatz zu einem schönen Erlebnis wird! Das KJR-Team

 

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