Ausstattung
Der Platz steht allen Trägern der Jugendarbeit sowie Schulen und Kindergärten, zur Durchführung von eigenverantwortlich geleiteten Kinder- und Jugendfreizeiten, zur Verfügung. Die Maßnahmen müssen von erwachsenen, verantwortlich zeichnenden Personen betreut werden. Es besteht auch die Möglichkeit für Zusammenschlüsse von Familien mit Kindern, gemeinsam einen Zeltaufenthalt durchzuführen.
Dieser Artikel wurde bereits 57184 mal angesehen.